FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wo kann ich den Antrag auf Kindergeld stellen?
Bei Ihrer zuständigen Familienkasse in Ihrem Wohnbezirk. Zum Ortsverzeichnis
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Für welche Altersgruppen erhält man Kindergeld?
Kindergeld wird für Kinder im Alter von 0-27 Jahren (alte Rechtssprechung - bedingt noch gültig!) gezahlt bzw. "neu" bis 25 Jahre.
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Kann Kindergeld direkt an Auszubildende, Studenten oder sonstige volljährige Kinder ausgezahlt werden?
Ja, Kindergeld kann direkt an das „volljährige Kind“ ausgezahlt werden. Hierzu muß ein Abzweigungsantrag gestellt werden, der von Vater bzw. Mutter und dem volljährigen Kind unterschrieben werden muß.
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Wie lange rückwirkend kann ich für mein volljähriges Kind Kindergeld bzw. eine Kindergeld-Nachforderung beantragen?
Bis zu vier Jahre rückwirkend. Wichtig und unbedingt zu beachten: Das Datum des Kindergeldbescheides bzw. Ablehnungsbescheides ist gültig, d.h. ab diesem Zeitpunkt zählen die vier Jahre. Die Frist gilt auch, wenn Sie bereits Widerspruch eingelegt haben.
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Wie verhalte ich mich, wenn durch die Familienkasse mein Antrag auf Kindergeld abgelehnt wurde?
Legen Sie in diesem Falle Widerspruch bzw. einen Rechtsbehelf ein.
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Was muß ich tun, wenn meine Widerspruchsfrist abgelaufen ist?
Beantragen Sie Wiedereinsetzung in den alten Stand.
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Was kann ich tun, wenn ich vergessen habe für mein neugeborenes Baby den Antrag auf Kindergeld zu stellen?
Der Neu- bzw. Erstantrag kann bis zu sechs Monate rückwirkend gestellt werden. Die Kindergeldkasse muß hier bis zu sechs Monate rückwirkend zahlen bzw. ist gesetzlich dazu verpflichtet.
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Wo liegt die Einkommensgrenze für das Jahr 2007?
Bei einem Netto-Einkommen in Höhe von € 7.680.
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Wie erhalte ich mehr bzw. erhöhtes Kindergeld?
In dem sie die vorangegangenen Kinder als Zählkinder einsetzen. Ihr Lebensgefährte, der auch Kinder hat den Antrag stellt, danach zählen die jetzigen mit.
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Welche besonderen Personengruppen erhalten auch Kindergeld?
Pflege- und Schwerbehinderte Kinder, Kinder von ausländischem Mitbürgern.
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Erhalte ich automatisch weiterhin Kindergeld, wenn mein Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten hat und jetzt die Schul-, oder Berufsausbildung
abbricht?
Ja, denn Sie haben bereits ein Formular über den schulischen, als auch beruflichen Werdegang Ihres Kindes bei der Familienkasse ausgefüllt und eingereicht. Somit erhalten Sie weiterhin Kindergeld. Aber generell sind jegliche Veränderungen der Familienkasse mitzuteilen. Melden Sie den aktuellen Sachverhalt nicht und Ihr Kind meldet sich auch nicht Arbeit suchend, müssen Sie das zuviel erhaltene Kindergeld zurück erstatten.
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