Grundlagen: Neuantrag über 18 Jahre
Für das volljährige Kind müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bescheinigung der Schule, bzw. der weiterführenden Schule Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes Bescheinigung der Uni/Fachhochschule etc. über die Immatrikulation Schule oder des Arbeitgebers/ Ausbildungsbetriebes.

Ebenso muß kurzfristig die Ausbildungsvergütung erklärt werden, d.h. z.B. durch den Ausbildungsvertrag. Bei Studenten muß die Immatrikulierungsbescheinigung eingereicht werden.

Gleichwohl gilt dies auch bei Absolvierung eines Praktikums oder wenn das Kind arbeitslos ist. Das freiwillig soziale Jahr, freiwillig ökologische Jahr als auch Zivildienst berechtigen ebenso zur Neuantragstellung.

Der Kindergeldbezug beim Zivildienst ist so geregelt, daß die Monate des Zivildienstes an den Kindergeldbezug hinten angehängt werden.
 
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