Haushaltsbescheinigung
Hier werden vom Einwohnermeldeamt die Kinder eingetragen, die im Haushalt leben. Diese Bescheinigung wird nach Angabe, daß diese zur Vorlage für die Kindergeldkasse ist kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie erhalten diese Bescheinigung bei Ihrem Einwohnermeldeamt.
Heirat eines Kindes
Heiratet das volljährige Kind noch vor Ende der Ausbildung, haben die Eltern einen Monat nach der Eheschließung keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Ab sofort ist der Ehepartner für den Unterhalt des Anderen zuständig.
Kann allerdings der neue Ehepartner nicht für den Unterhalt des Partners aufkommen, so daß die Eltern weiterhin dessen Unterhalt bestreiten, haben diese die Möglichkeit weiterhin Kindergeld zu erhalten. Dies muß allerdings schriftlich belegt werden.
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