
| · | Wohnsitzwechsel im In- oder Ausland |
| · | Eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die für voraussichtlich mehr als sechs Monate aufgenommen wird. |
| · | wenn Ihr Ehegatte bei einem öffentlich rechtlichen Arbeitgeber oder Dienstherrn Kindergeld beantragt hat. |
| · | wenn Sie oder Ihr Ehegatte eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen. |
| · | wenn Sie oder Ihr Ehegatte von einem deutschen Arbeitgeber zur Beschäftigung ins Ausland entsandt werden. |
| · | wenn Sie, Ihr Ehegatte oder eines Ihrer Kinder ins Ausland verziehen. |
| · | wenn Sie eine andere kindbezogene Leistung (z.B. ausländische Familienleistung) erhalten. |
| · | wenn Sie oder Ihr Ehegatte sich auf Dauer trennen oder sie geschieden werden. |
| · | wenn Sie oder ein Kind Ihren bisherigen Haushalt verlassen. |
| · | wenn ein Kind stirbt. |
| · | wenn ein Kind als vermisst gemeldet werden musste. |
| · | wenn sich die Zahl Ihrer Kinder aus sonstigen Gründen vermindert. |
| · | wenn sich Ihre Anschrift oder Bankverbindung ändert. |
| · | wenn sich das Einkommen Ihres Kindes erhöht/verändert hat. |

