Meisterbrief
Zählt zur Weiterbildung, d.h. während dieser Zeit (Vollzeitbesuch bzw. Teilzeitbesuch mit erhöhten Stunden) können Sie Kindergeld beantragen und auch Bafög kassieren. Zwingende Voraussetzung hierfür ist, daß ihr Alter noch unter dem vollendeten 27. Lebensjahr liegt.

Mitteilungspflichten
Wer einen Antrag auf Kindergeld gestellt hat, ist nach § 68 Abs.1 des Einkommenssteuergesetzes dazu verpflichtet, jegliche Änderungen anzuzeigen.

Außerdem ist folgendes noch meldungspflichtig:
 
Die wichtigsten Antworten „Rund um das Thema Kindergeld“
Weitere Inhalte finden Sie im Gratis eBook
· Wohnsitzwechsel im In- oder Ausland
·
Eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die für voraussichtlich mehr als sechs Monate aufgenommen wird.
·
wenn Ihr Ehegatte bei einem öffentlich rechtlichen Arbeitgeber oder Dienstherrn Kindergeld beantragt hat.
· wenn Sie oder Ihr Ehegatte eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen.
·
wenn Sie oder Ihr Ehegatte von einem deutschen Arbeitgeber zur Beschäftigung ins Ausland entsandt werden.
· wenn Sie, Ihr Ehegatte oder eines Ihrer Kinder ins Ausland verziehen.
·
wenn Sie eine andere kindbezogene Leistung (z.B. ausländische Familienleistung) erhalten.
·
wenn Sie oder Ihr Ehegatte sich auf Dauer trennen oder sie geschieden werden.
· wenn Sie oder ein Kind Ihren bisherigen Haushalt verlassen.
· wenn ein Kind stirbt.
· wenn ein Kind als vermisst gemeldet werden musste.
· wenn sich die Zahl Ihrer Kinder aus sonstigen Gründen vermindert.
· wenn sich Ihre Anschrift oder Bankverbindung ändert.
· wenn sich das Einkommen Ihres Kindes erhöht/verändert hat.
Die Mitteilungen müssen direkt an die Kindergeldkasse gemeldet (persönlich) oder schriftlich gesendet werden.

Wichtig:
Änderungen/Meldungen von Mitteilungen an andere Ämter gelten als nicht gemeldet.
 
 
Startseite
Inhaltsverzeichnis

Kindergeldrechner
Formulare
Fristen
FAQ

Aktueller Newsletter
Newsletter abonnieren
Newsletter Archiv
Pressemitteilungen

Seite empfehlen
Forum

Kontakt

Impressum

Sitemap
Newsletter

Einen bequemer Überblick über die
aktuelle  Nachrichtenlage

Nutzen Sie unseren kostenlosen Newsletter, der Sie in unregelmäßigen Abständen auf neue Themen und Nachrichten zum Thema Kindergeld aufmerksam macht. Der Newsletter ist natürlich kostenlos und kann jederzeit wieder abbestellt werden!

Gratis Newsletter jetzt abonnieren
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z
Startseite               Gratis eBook               Newsletter               Seite empfehlen              Impressum          FAQ
Kindergeld 24.com
Portal für mehr Kindergeld