Nachzahlung
Kindergeld kann rückwirkend für die vergangenen vier Jahre gestellt werden. Auch kann ein bereits rechtskräftiger/bestandskräftiger Bescheid angefochten werden. Bei dieser Nachzahlung wurde an die Auszubildenden/Studenten/ Praktikanten usw. gedacht, die über dem Nettofreibetrag lagen.

Allerdings war es zum früheren Zeitpunkt nicht möglich, daß Einkommen durch die gezahlten Sozialabgaben herunter zu setzen. Aus diesem Grunde haben viele junge erwachsene Kinder bzw. deren Eltern die Möglichkeit, rückwirkend Kindergeld zu erhalten, da diese in vorangegangener Zeit eine Einstufung erhielten ohne daß diese Sozialabgaben berücksichtigt wurden.

Diese Information ist für viele Eltern von Kindern in Ausbildung sehr wichtig! Viele haben erst gar keinen Antrag für ihr Kind eingereicht, da sie dachten sie erhalten sowieso kein Kindergeld. Nun haben diese Personen rückwirkend die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen und nach diesem neuen Berechnungsschema, d.h. Bruttoeinkommen, abzgl. Sozialabgaben, abzgl. Werbungskostenpauschale oder auch erhöhte Werbungskosten durch gesonderte Nachweise und Belege abzuziehen. Dadurch wird das Nettoeinkommen oftmals unter die Einkommensgrenze gerechnet.


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