Personen ohne Kindergeldanspruch
In Vorbereitung
Pfändung von Kindergeld
Das Kindergeld kann nur wegen der gesetzlichen Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird, von Ihnen an einen Dritten abgetreten oder bei Ihnen gepfändet werden. Abtretungen und Pfändungen aus anderen/sonstigen Gründen ist unzulässig.
Pflegekinder
Hierfür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört insbesondere, daß der Antragsteller mit ihnen durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden ist und er sie in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Haushaltsaufnahme bedeutet, daß das Kind dauernd in dieser gemeinsamen Wohnung der Familie leben muß. Die Pflegekinder müssen wie eigene Kinder zur Familie gehören; ein Obhuts- und Betreuungsverhältnis darf nicht mehr bestehen.
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