Die wichtigsten Antworten „Rund um das Thema Kindergeld“
Rechtsbehelfe
Sobald ein Bescheid ergangen ist, den Sie als unkorrekt oder fehlerhaft erachten, sollten Sie einen Widerspruch (Rechtsbehelf) einlegen. Falls Sie mit einer Entscheidung der Familiekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die Entscheidung wird dann von Ihrer zuständigen Familienkasse nochmals überprüft.
Der Einspruch muß fristgerecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich bei der Familienkasse eingereicht werden. Dieser kann auch Vorort im Büro der Familienkasse mündlich abgegeben werden und wird dann von dem entsprechenden Sachbearbeiter schriftlich aufgenommen.
Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei.
Kann Ihrem Einspruch nicht oder nicht in vollem Umfang abgeholfen werden, erhalten Sie eine Einspruchsentscheidung. Gegen diese können Sie beim Finanzgericht Klage erheben.
Das Klageverfahren hierfür ist allerdings kostenpflichtig.
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