Scheidung der Eltern
Wenn die Eltern geschieden werden, bzw. vorab in Trennung leben, muß dieser Sachverhalt der Kindergeldkasse gemeldet werden. Auch kann nur ein Elternteil für das gleiche Kind Kindergeld beantragen. In der Regel erhält dann derjenige das Kindergeld, bei dem die Kinder sich aufhalten, bzw. im Haushalt wohnen.

Schwerbehinderte Kinder
Generell wird für behinderte Kinder genauso Kindergeld gezahlt wie für nicht behinderte Kinder. Allerdings wird für ein Kind über 18 Jahre auch Kindergeld gezahlt, wenn es aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Tritt die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr auf, wird das Kindergeld auch über diesen Zeitraum hinaus gezahlt. Zwingend für die Zahlung nach dem vollendeten 27. Lebensjahr ist, daß die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr einsetzte.


 
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Sehr wichtig: Viele Kindergeldbescheide sind nach der alten Rechtsprechung erstellt worden und daher falsch, da die Sozialabgaben nicht berücksichtigt wurden. Das Kind lag dann wesentlich über der Einkommensgrenze. Auch haben viele Eltern keinen Kindergeldantrag gestellt, weil Sie dachten, ihr/e Kind/er verdient/en zu viel. Nun haben Sie die Möglichkeit, noch bis zu vier Jahre rückwirkend den Antrag zu stellen und bis zu € 8.592 zu erhalten.

Nach der neuen Rechtsprechung haben Sie die Möglichkeit und das Recht, Widerspruch einzulegen, auch wenn der Bescheid schon rechts- oder bestandkräftig ist. Kämpfen lohnt sich auf alle Fälle!

Denken Sie immer daran: Es ist Ihr Geld, das Ihnen für Ihr Kind zusteht. Für dieses Geld müssen Sie nicht arbeiten und es ist nicht rückzahlbar!

Stiefkinder
Stiefkinder sind Kinder des Ehegatten, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat. Diese Kinder können evtl., wenn noch Kindergeldanspruch besteht, als 1.  Kind und die weiteren gemeinsamen danach genommen werden. Hier kann sich der Kindergeldanspruch entsprechend erhöhen, d.h je Kind um € 25, ab dem vierten Kind.
 
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Sozialabgaben
Vom Bruttoeinkommen Ihres Kindes werden Sozialabgaben abgezogen.

Folgende Positionen stellen Sozialabgaben dar:
Somit wird das Bruttoeinkommen deutlich verringert. Viele Kinder über dem vollendeten 18. Lebensjahr fallen somit wieder unter die Einkommensgrenze.
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