Teilkindergeld
Teilkindergeld wird unter folgenden Voraussetzungen gezahlt: Ist die Kinderzulage zur Rente niedriger als das Kindergeld, wird der Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld ausgezahlt. Dies gilt ebenso bei Kinderzuschuss zur Versichertenrente. Hierbei kann ebenso Teilkindergeld gezahlt werden, wenn der Zuschuss entsprechend niedriger ausfällt.
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